AGB, Datenschutz und Widerrufsbelehrung

Hier möchten wir Sie über unsere geltenden AGB, Datenschutzinformationen bei Auftragsvergabe und unsere Widerrufsbelehrung informieren.
Alle Informationen finden Sie hier direkt zum Download:

Firma Walter Becker, Wacholderweg 7 in 66877 Ramstein – nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet – wird für ihre Kunden – nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet – auf Grundlage dieser AGBs tätig.

§ 1 Angebot

1.1.
Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin.

1.2.
Ergänzend gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.

1.3.
Die Auftragnehmerin hält sich an ihr Angebot für vier Wochen ab dem Absendetag gebunden.

1.4.
Bei Bestellung bzw. Schriftwechsel ist die Angebotsnummer der Auftragnehmerin anzugeben.

1.5.
Angebote und alle damit verbundenen von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen und Angaben bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliches Einverständnis der Auftragnehmerin ist daher nicht statthaft.

1.6.
Soweit die Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Bauteile nicht übernommen.

§ 2 Vertragsänderungen

2.1
Zu Vertragsänderungen ist nur der Auftraggeber (nicht sein Architekt oder andere Handwerker) befugt.

2.2
Der Auftraggeber darf Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs oder solche, die zur Errichtung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig sind, verlangen. Treffen die Parteien über die Änderungen und die Mehr- bzw. Minderkosten keine Einigung, so kann der Auftraggeber nach Ablauf von 30 Tagen die Änderung anordnen. Die Änderung muss gegenüber der Auftragnehmerin in Textform angeordnet werden. Die Auftragnehmerin hat dieser Anordnung nachzukommen, im Falle der Änderung des Werkerfolgs jedoch dann nicht, wenn ihr dies unzumutbar ist.

2.3
Bei Vertragsänderungen durch die Anordnungen des Auftraggebers richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere nach § 650 c BGB, soweit die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung geschlossen haben.

§ 3 Leistung

3.1
Ein Fertigstellungstermin gilt nur dann als vereinbart, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurde oder im Vertrag Fertigstellungstermin schriftlich vereinbart wurde.

3.2
Die vereinbarten Fertigstellungstermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Auftraggebers, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen, Eröffnung eines Akkreditivs oder Leistung einer Anzahlung.

3.3
Kann ein bestätigter Termin von der Auftragnehmerin nicht eingehalten werden durch höhere Gewalt , z. B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten oder durch andere unvorhersehbare, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskampfmaßnahmen, nicht zu vertretende Betriebsstörungen usw. verzögert, verlängert sich die Fertigstellungszeit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit.

3.4
Bei Vertragsänderungen nach § 2 dieser Vereinbarung verlängern sich die Fertigungstermine um die Dauer, die aufgrund der Vertragsänderung eingetreten ist.

§ 4 Gewährleistung und Mängelhaftung

4.1
Die Auftragnehmerin haftet, wenn ihre Leistung zur Zeit der Abnahme Sach- oder Rechtsmängel aufweist (§ 633 BGB).

4.2
Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers zurückzuführen, haftet die Auftragnehmerin dann nicht, wenn sie ihre Mitteilungspflicht erfüllt hat oder sie wegen der unterlassenen Mitteilung kein Verschulden trifft. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Auftragnehmerin den Fehler in den gelieferten Stoffen oder Vorleistungen anderer Unternehmen nicht erkennen konnte.

4.3.
Für Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Beratung oder dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.4
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber alle Aufwendungen, die durch diese entstanden sind, zu berechnen, es sei denn der Auftraggeber konnte nicht erkennen, dass die Mangelrüge unberechtigt war.

4.5
Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.

§ 5 Stundenlohnarbeiten

5.1
Zusätzliche Leistungen, die während der Werksausführung vom Auftraggeber beauftragt werden, werden soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Stunden abgerechnet.

5.2
Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen

5.3
Lohnarbeiten und besonders zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten sind, wenn nichts anderes vereinbart, auf den dafür vorgesehenen Stundenlohnzettel wöchentlich nachzuwiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin vor Beginn der Arbeiten einen Vertreter zu benennen, der die anfallenden Stundenlohnzettel wöchentlich abzeichnet.  Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen auf den Stundenlohnzetteln oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt

§ 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

6.1
Glaubt sich die Auftragnehmerin in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat sie es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt sie die Anzeige, so hat sie nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren.

6.2
Ausführungsfristen werden verlängert, soweit die Behinderung verursacht ist: 
a)       durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers,
b)      durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb der Auftragnehmerin oder in einem unmittelbar für sie arbeitenden Betrieb,
c)       durch höhere Gewalt oder andere für die Auftragnehmerin unabwendbare Umstände.
 
Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung.

6.3
Die Auftragnehmerin hat alles zu tun, was ihr billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat sie ohne weiteres und unverzüglich die Arbeiten wieder aufzunehmen und den Auftraggeber davon zu benachrichtigen.

6.4
Die Fristverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit.

6.5
Wird die Ausführung für voraussichtlich längere Dauer unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die der Auftragnehmerin bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind.

6.6
Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB unberührt, sofern die Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt oder wenn Offenkundigkeit nach Absatz 1 Satz 2 gegeben ist.

6.7
Dauert eine Unterbrechung länger als 3 Monate, so kann jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit den Vertrag schriftlich kündigen. Die Abrechnung regelt sich nach den Absätzen 5 und 6; wenn die Auftragnehmerin die Unterbrechung nicht zu vertreten hat, sind auch die Kosten der Baustellenräumung zu vergüten, soweit sie nicht in der Vergütung für die bereits ausgeführten Leistungen enthalten sind.

§ 7 Verteilung der Gefahr

7.1
Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat diese für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche nach § 6 Absatz 5; für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.

7.2
Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.

7.3
Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören nicht die noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustelleneinrichtung und Absteckungen. Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören ebenfalls nicht Hilfskonstruktionen und Gerüste, auch wenn diese als besondere Leistung oder selbständig vergeben sind.

§ 8 Preise

8.1
Vereinbarte Preise sind Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.

8.2
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Einheitspreisen und Aufmaß. Für Zusatzaufträge während der Bauausführung gilt § 5 dieser Vereinbarung

8.3
a. Soll ein Pauschalpreis für bestimmte Positionen vereinbart werden, ist dies in der Bestellung zu kennzeichnen.
b. Der Pauschalpreis ist anteilig zu kürzen, soweit die erbrachten Mengen die im Auftrag angegebenen Mengen um mehr als 10,00% unterschreiten und anteilig zu erhöhen, wenn die erbrachten Mengen die in der Bestellung angegebenen Mengen um mehr als 10,00% überschreiten.

§ 9 Art und Umfang und Güte der Leistung

9.1
Bei den von Auftragnehmerin verwendeten Materialien handelt es sich um Produkte, die aus natürlichen Vorkommen gewonnen werden. Eine völlige Übereinstimmung in Härte, Farbton und Struktur mit Materialien, die – auch von der Auftragnehmerin – bereits früher in das Bauwerk eingebaut wurden, kann deshalb nicht gewährleistet werden.

9.2
Geringfügige Farbabweichungen bei der Ausführung gegenüber Mustern und Farbkarten sind aus produktionstechnischen Gründen trotz entsprechender Kontrollen nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar.

9.3
Im Zuge der Montageleistung ist eine weitestgehend planebene Fläche in der Unterkonstruktion für die nachfolgende Panelmontage herzustellen. Ein vollständiger Ausgleich von bauseitigen Unebenheiten ist nicht Gegenstand der Leistung

§ 10 Zahlungsbedingungen

10.1
Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß § 632 a BGB. Abschlagsrechnungen sind zehn Arbeitstage nach Eingang einer prüfbaren Rechnung fällig.

10.2
Der Auftraggeber kann auch gegenüber Abschlagsrechnungen Zurückbehaltungsrechte in angemessener Höhe wegen Mängeln geltend machen. Zahlungen auf die Abschlagsrechnungen erfolgen stets unter Vorbehalt. Ihnen ist kein Anerkenntnis hinsichtlich der erbrachten Mengen oder Leistungen zu entnehmen.

10.3
Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung des Auftragnehmers; sie gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.

10.4
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Die Frist verlängert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde. Werden Einwendungen gegen die Prüfbarkeit unter Angabe der Gründe nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist erhoben, kann der Auftraggeber sich nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit berufen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Von der Auftragnehmerin gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

§ 12 Einrichtung des Auftraggebers

Während der Arbeiten stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin in ausreichender Form und Menge zur Verfügung: Bauwasser, Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker auf Verlangen. Ebenso ist die Toilettenbenutzung für die Handwerker kostenlos möglich. Sofern dies vom Auftraggeber nicht sichergestellt werden kann, teilt er dies der Auftragnehmerin bei Auftragserteilung mit, worauf die Auftragnehmerin diese Aufgaben auf seine Kosten übernehmen.

§ 13 Pflichten des Auftraggebers insbesondere Mitwirkungspflichten

13.1
Der Auftraggeber hat die Ausführungspläne, soweit sie von ihm zur Verfügung zu stellen sind, sowie alle sonstigen erforderlichen Informationen für die Ausführung der Auftragnehmerin rechtzeitig zu übergeben.

13.2
Der Auftraggeber hat im Verhältnis zur Auftragnehmerin die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.

13.3
Der Auftraggeber hat bei der Durchführung des Auftrags mitzuwirken.
Insbesondere hat der Auftraggeber
• Termine zur Bauausführung mit der Auftragnehmerin rechtzeitig zu vereinbaren
• Termine einzuhalten und freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,
• störende Bauteile und Anlagen wie Satellitenschüsseln, Regenfallrohre, Leitungen, Blitzschutz, Markisen, Rollladen, Leuchten und Bewegungsmelder zu entfernen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart,
• Anlagen und Bauteile, die nicht entfernt werden können zu schützen und zu kennzeichnen,
• etwaige behördliche Genehmigungen auf seine Kosten zu beschaffen,
• für Strom an der Baustelle auf eigene Kosten zu sorgen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart,
• die schriftliche Genehmigung vorzulegen, wenn Gerüste auf Nachbargrundstücken oder öffentlichem Grund gestellt werden müssen.

13.4
Mehrkosten, die der Auftragnehmerin durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, hat der Auftraggeber zu ersetzen.

13.5.
Soweit der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung nicht mitwirkt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.

§ 14 Kündigung durch den Auftraggeber

14.1
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Liegt kein wichtiger Grund vor, so hat die Auftragnehmerin die Rechte aus § 648 BGB.

14.2
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

14.3
Auf Verlangen einer Vertragspartei haben binnen 5 Arbeitstagen eine Abnahme und ein gemeinsames Aufmaß stattzufinden.

§ 15 Kündigung durch die Auftragnehmerin

15.1
Die Auftragnehmerin ist nur aus wichtigem Grund berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der AG seine Zahlungen einstellt,
  • der AG Insolvenz beantragt,
  • er einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt,
  • über sein Vermögen von dritter Seite Insolvenzantrag gestellt wird oder
  • eine sonstige schwerwiegende Vertragsverletzung vorliegt.

15.2
Eine sonstige schwerwiegende Vertragsverletzung liegt dann vor, wenn der Auftraggeber ein nicht geringfügiges vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung mit Kündigungsandrohung nicht abstellt.

15.3
Im Falle der Kündigung sind die bis dahin bewirkten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen steht der Auftragnehmerin für die nicht bewirkten Leistungen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu.

§ 16 Abnahme

16.1
Für die Abnahme gilt § 640 BGB.

16.2
Es findet eine förmliche Abnahme nach Fertigstellung des Gewerks statt, wenn eine der Vertragsparteien dies verlangt. Beide Parteien haben das Recht, zur Abnahme mit einer Frist von sieben Arbeitstagen einzuladen.

16.3
Beide Parteien können sich bei der Abnahme auf eigene Kosten durch Sachverständige beraten oder vertreten lassen.

16.4
Es ist ein Abnahmeprotokoll zu fertigen, in dem auch die Mängel zu bezeichnen sind, die noch beseitigt werden müssen. In diesem Protokoll ist auch das Datum aufzunehmen, bis zu dem die Mängel zu beseitigen sind. Das Abnahmeprotokoll ist von beiden Parteien, ggf. unter Angabe von Vorbehalten, zu unterschreiben.

§ 17 Sicherheitsleistung

17.1
Taugliche Bürgschaften im Sinne dieses Vertrages sind unbefristet und selbstschuldnerisch. Sie müssen von einer deutschen Bank, Sparkasse oder einem deutschen Kreditversicherer ausgestellt sein. Sie dürfen keine Hinterlegungsklausel enthalten.

17.2
Hat der Auftraggeber eine Zahlungsbürgschaft zu stellen und dies nicht bis zum Tag des vereinbarten Arbeitsbeginns getan, so liegt unbeschadet der sonstigen Rechte der Auftragnehmerin auch ohne Anzeige eine Behinderung vor.

§ 18 Formvorschriften

Die Textform im Sinne dieses Vertrages ist auch dann gewahrt, wenn die Erklärungen per Telefax oder per E-Mail zugehen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorhergehenden Klauseln unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im Übrigen nicht berührt.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Verantwortlicher: Firma Walter- Becker Inhaberin Frau Petra Walter-Becker
Wacholderweg 7, 66877 Ramstein-Miesenbach
Email:info@ Firma-Walter-Becker.de
Telefon: 06371 – 945454
Fax: 06371- 945455

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Informationen, die für die Bearbeitung des Auftrags notwendig sind

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können;
  • um den Auftrag vollständig ausführen zu können
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Auftrags und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.

Die für die Auftragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Unternehmer (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Auftragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe kann an Rechtsanwälte zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gegen Sie erfolgen.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Walter- Becker Wacholderweg 7 in 66877 Ramstein Inhaberin Frau Petra Walter-Becker, Telefon 06371 945454 Telefax 06371 945455, E-Mail:Info@ Firma-Walter-Becker.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster

Eine Mustervorlage finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung zum Download weiter oben auf dieser Seite